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Handelsschiff ArtikelBuch-Tipp: Australien-Saga: Die Seefahrer: Bd 10 Um ausführliche Informationen zu dem Buch " Australien-Saga: Die Seefahrer: Bd 10" zu bekommen klicken Sie bitte auf den Hyperlink oberhalb von diesem Text. Sie werden zu dem entsprechenden Buch auf der Händlerseite weiter geleitet. Als Handelschiff bezeichnet man in dem rechtlichen Sinne alle nicht staatlichen Schiffe. Art. 27 Grundgesetz bestimmt: "Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte." In dem engeren Sinne versteht man unter Handelsschiffen alle gewerblichen Zwecken dienenden Schiffe. Fischereischiffe, Forschungsschiffe und private Yachten zählen hingegen nicht zu den Handelsschiffen in diesem engeren Sinne.
Man unterscheidet Handelsschiffe je nach Fahrtgebiet in
Die wichtigsten Typen sind
Daneben gibt es viele Arten von Spezialschiffen für andere Aufgaben, die auch zu den Handelsschiffen zählen wie
Wenn auch die Bedeutung der Passagierschiffe für den Fernreiseverkehr abgenommen hat, so sind doch beim Güterverkehr die großen Handelsnationen in starkem Maße vom Seehandel und damit von Handelsschiffen abhängig.
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